Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für B2B-Beratungs-, Projekt- und SaaS-Leistungen

Stand: 16.03.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist:

Alexander Steinmetz
IT-Beratung, Alexander Steinmetz
Schöllerstr. 11
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland
E-Mail:
USt-IdNr.: DE319115489
Website: www.steinmetz-ai.com

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Implementierungs-, Unterstützungs-, Projekt-, Schulungs- sowie gegebenenfalls Software-as-a-Service-, Subscription- oder sonstige digitale Leistungen.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Statements of Work oder Service Level Agreements gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- die Annahme eines Angebots in Textform,
- die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags oder Statements of Work,
- die Beauftragung in Textform,
- oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden.

2.3 Maßgeblich für Art, Umfang und Inhalt der Leistungen sind in folgender Reihenfolge:
- individualvertragliche Vereinbarungen,
- das jeweilige Angebot oder Statement of Work,
- ergänzende Leistungsbeschreibungen,
- diese AGB.

3. Art der Leistungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Anbieter Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

3.2 Technische, organisatorische oder strategische Empfehlungen des Anbieters ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung. Soweit Leistungen regulatorische, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche, sicherheitsrechtliche oder branchenspezifische Fragestellungen berühren, bleibt der Kunde verpflichtet, diese durch entsprechend qualifizierte Berater oder interne Fachstellen prüfen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei der Leistungserbringung angemessene Methoden, Werkzeuge, Technologien, Modelle, Bibliotheken, Frameworks und Hilfsmittel nach eigenem fachlichem Ermessen einzusetzen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

3.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die geschuldete Leistung verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt den Anbieter rechtzeitig und in angemessenem Umfang bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systeme, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Dokumente, Systeme und Materialien rechtmäßig genutzt und verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

4.3 Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, in seinem Verantwortungsbereich die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Leistungen zu schaffen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance, Mitbestimmung, Archivierung und Datensicherung.

4.4 Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die auf unzureichender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

5. Change Requests und Leistungsänderungen
5.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Der Anbieter wird die voraussichtlichen Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine und Vergütung mitteilen.

5.2 Bis zur Einigung über die Änderung bleibt der bisher vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

6. Leistungserbringung, Termine und höhere Gewalt
6.1 Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht, sofern nicht ausdrücklich eine Vor-Ort-Leistung vereinbart ist.

6.2 Angaben zu Terminen und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

6.3 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen, Rechenzentren, Cloud-Diensten, Drittplattformen, Energieversorgung, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Naturereignisse, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Statement of Work. Soweit keine Pauschale vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Zeitbasis.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.3 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nach Projektfortschritt, nach Aufwand, periodisch oder nach vereinbarten Meilensteinen abzurechnen.

7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5 Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder der Kunde die entsprechende Maßnahme vorab freigegeben hat.

7.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist bei fälligen offenen Forderungen nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend zurückzuhalten oder auszusetzen, sofern dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen.

8. Besondere Regelungen für SaaS- und Subscription-Leistungen
8.1 Soweit der Anbieter dem Kunden Software oder digitale Dienste zeitlich befristet zur Nutzung bereitstellt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrags beschränktes Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

8.2 Ohne gesonderte Service Level Vereinbarung schuldet der Anbieter keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, bemüht sich jedoch um einen branchenüblichen und sicheren Betrieb. Ausgenommen von einer Verfügbarkeit sind insbesondere Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Störungen bei Drittanbietern oder vom Kunden verursachte Beeinträchtigungen.

8.3 Der Kunde darf SaaS-Leistungen nicht missbräuchlich verwenden, keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten oder verbreiten und keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme gefährden.

8.4 Der Anbieter ist berechtigt, SaaS-Leistungen aus wichtigem Grund vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn dies zur Abwehr erheblicher Sicherheitsrisiken, zur Vermeidung von Missbrauch, wegen eines erheblichen Vertragsverstoßes oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Der Anbieter wird den Kunden hierüber, soweit möglich und zumutbar, vorab informieren.

9. Abnahme bei Werkleistungen
9.1 Soweit ausdrücklich Werkleistungen vereinbart sind, wird der Anbieter dem Kunden die Abnahmefähigkeit in Textform anzeigen.

9.2 Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Anzeige und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel in Textform mit.

9.3 Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung oder nutzt der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter den Kunden bei Anzeige der Abnahmefähigkeit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

9.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden nach vollständiger Zahlung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, diese im vertraglich vorausgesetzten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

10.2 Sämtliche vorbestehenden Rechte, Methoden, Konzepte, Vorlagen, Bibliotheken, Frameworks, Modelle, Tools, Skripte, Prompts, Prozesse, Know-how und sonstige Bestandteile des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn sie im Rahmen eines Projekts verwendet oder weiterentwickelt werden.

10.3 Open-Source-Software und sonstige Komponenten Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Soweit deren Einsatz vereinbart oder technisch erforderlich ist, gelten diese Lizenzbedingungen vorrangig für die betreffenden Komponenten.

10.4 Eine Übertragung von Quellcode, Administrationsrechten, Trainingsdaten, Entwicklungsumgebungen, Modellen, Konfigurationsständen oder Dokumentationen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.

11.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise, Kalkulationen, technische Unterlagen, Konzepte, nicht veröffentlichte Informationen, Zugangsdaten, Kunden- und Projektdaten sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.

11.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich:
- allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten allgemein zugänglich sind,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

11.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für fünf Jahre nach dessen Beendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie darüber hinaus, solange die Informationen Geschäftsgeheimnisse im rechtlichen Sinne darstellen.

12. Datenschutz
12.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

12.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern dies rechtlich erforderlich ist.

12.3 Der Kunde bleibt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Zulässigkeit der an den Anbieter übermittelten Daten sowie für die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich.

13. Gewährleistung
13.1 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Neuherstellung, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

13.2 Mängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer Form unter Beschreibung der Auswirkungen mitzuteilen.

13.3 Für Dienstleistungs- und Beratungsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Ein Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13.4 Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

14. Haftung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Arglist,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 In den Fällen des vorstehenden Absatzes 14.2 ist die Haftung des Anbieters bei fortlaufenden oder wiederkehrenden Leistungen der Höhe nach auf 100 Prozent der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses gezahlten Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall. Bei kürzerer Vertragslaufzeit ist die bis dahin gezahlte Vergütung maßgeblich.

14.4 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

14.5 Soweit der Kunde Daten nicht ordnungsgemäß sichert und hierdurch der Wiederherstellungsaufwand erhöht wird, haftet der Anbieter bei Datenverlust nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, außer der Anbieter hat die unterlassene Datensicherung zu vertreten.

14.6 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Verzögerungen, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die auf Leistungen oder Infrastrukturen des Kunden oder sonstiger Dritter zurückzuführen sind, sofern der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

15. Laufzeit und Kündigung
15.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Einzelvertrag.

15.2 Fehlt eine gesonderte Regelung, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Dienstvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.4 Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt oder die Leistungserbringung aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar wird.

15.5 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Bei vereinbarten Pauschalen erfolgt eine angemessene anteilige Abrechnung nach dem bis zum Kündigungszeitpunkt erreichten Leistungsstand, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.

16. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Name, Marke oder Logo zu Referenzzwecken verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

18.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

18.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.